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Richtigstellung zum Thema Hundesportprogramm

Die Herausgabe eines eigenen Prüfungsprogramms durch die TKGS ist nicht überall auf Begeisterung gestossen und hat mancherorts zu einer gewissen Verunsicherung geführt. Diese wird durch die Aussagen von Anton Schuler auf dessen Homepage noch verstärkt. Viele HF und PL sind ungenügend oder sogar falsch informiert und erheben deshalb zum Teil massive Vorwürfe an die Adresse der TKGS. Ich musste mir in den letzten Tagen und Wochen Worte wie „Vetternwirtschaft“, „Mafia“, und „Abzocker“ gefallen lassen. Die Unterstellungen und falschen Behauptungen sind der TKGS, der Topas Informatik AG und nicht zuletzt mir gegenüber unfair und grenzen an Rufmord. Ich möchte deshalb folgende Tatsachen festhalten:

1. Anton Schuler hat auf seiner Homepage eine Vereinbarung zwischen ihm als Einzelfirma und der TKGS veröffentlicht. Dieses Dokument kam auf Wunsch von Anton Schuler im Oktober 2009 zustande, weil er die Schuler-Owen GmbH liquidieren wollte.

Anton Schuler kann aus dieser Vereinbarung jedoch kein Exklusivrecht ableiten. Die TKGS ist nicht verpflichtet mit dem Kontrolleurprogramm von Anton Schuler zu arbeiten, eben so wenig sind die Sektionen verpflichtet, mit dem AS Hundesport zu arbeiten..

2. Es ist richtig, dass ich zugleich TKGS-Präsident und Hauptaktionär/CEO der Topas Informatik AG bin. Es ist aber nachweislich falsch, dass ich aus dieser Konstellation Vorteile gezogen und den Auftrag für das neue Programm meinem Unternehmen „zugeschanzt“ habe. Richtig ist vielmehr:

  • Das Projekt für ein neues Programm wurde im Jahr 2007 gestartet. Die TKGS entschied sich aus guten Gründen dafür, ein neues Programm von einem anderen Anbieter erstellen zu lassen.
  • Damals war ich kein Mitglied der TKGS. Es war aber mehreren TKGS-Mitgliedern bekannt, dass ich in einem Informatik-Unternehmen arbeite, weil ich mit meinem angeschriebenen Geschäftsauto an Prüfungen teilnahm. Meine Firma wurde in der Folge vom damaligen TKGS-Präsidenten angefragt. Unsere Entwickler haben die Aufgabenstellung analysiert, einen Lösungsvorschlag erarbeitet und eine Offerte eingereicht. Die TKGS hat zusätzlich eine Gegenofferte eingeholt. Schliesslich wurde zu Gunsten meiner Offerte entschieden.
  • Das Projekt wurde im Jahr 2009 vom ZV der SKG genehmigt und im Budget der SKG offen ausgewiesen. Das Budget wurde in der Folge von der DV der SKG genehmigt. Das Vorhaben der TKGS ist somit vom ZV und von der DV der SKG legitimiert. Eine Legitimation durch DKGS, wie dies Anton Schuler fordert, ist gemäss SKG-Statuten nicht erforderlich und liegt im Ãœbrigen auch gar nicht in den Kompetenzen der DKGS.
  • Erst an der DKGS 2009 wurde ich in die TKGS gewählt. Als Mitglied (und später als Präsident) bin ich bei Beschlüssen über das neue Programm in den Ausstand getreten.
  • Im Jahr 2010 wurde ich schliesslich Präsident der TKGS. Dazu führten ausserordentliche Umstände, indem der 2009 gewählte Präsident zurücktrat und sich kein anderer Kandidat für das Amt zur Verfügung stellte. Hätte sich ein anderer Kandidat beworben, wäre ich nicht zur Verfügung gestanden.

Von „Vetternwirtschaft“ oder ähnlichem kann somit keine Rede sein. Ich weise diese Vorwürfe und Unterstellungen entschieden zurück.

3. Die Rechte am neuen Hundesportprogramm liegen ausschliesslich bei der TKGS bzw. bei der SKG. Das wurde von der SKG ausdrücklich verlangt. Die Topas Informatik AG hat die Software zum offerierten Festpreis hergestellt. Sämtliche Einnahmen aus den Lizenzen bleiben bei der SKG und fliessen in die Unterrechnung der TKGS. Die Topas Informatik AG verdient keinen einzigen Rappen an den Lizenzen!

4. Die Topas Informatik AG hat folglich kein direktes Interesse daran, ob viele oder wenige Lizenzen „verkauft“ werden, weil sie nichts davon hat. Hingegen ist der TKGS sehr wohl daran gelegen, dass möglichst viele Sektionen das neue Programm verwenden. Dies hat aber weniger mit den möglichen Einnahmen für die TKGS zu tun, sondern weil es dem TKGS-Kontrolleur die Arbeit wesentlich erleichtern würde:

  • Prüfungen, die mit dem AS Hundesport durchgeführt werden, müssen im Kontrolleurprogramm manuell erfasst werden, damit die Ausschreibung auf der Homepage der TKGS und in den Publikationsorganen erfolgen kann. Dieser Aufwand entfällt, wenn die Prüfungsanmeldung mit dem neuen Programm erfolgt und elektronisch an das Kontrolleurprogramm übermittelt wird.
  • Bei der Prüfungsanmeldung mit dem neuen Programm kann der PL weniger Falscheingaben machen, da das Programm viele Eingaben überprüft und auf die Fehler hinweist. Damit hat der Kontrolleur weniger Arbeit bei der Kontrolle der Anmeldung.
  • Die Prüfungsdaten (Ergebnisse) des AS Hundesportprogramms werden dem Kontrolleur per E-Mail, Diskette (ja, gibt es noch), USB-Stick oder CD/DVD gesendet. Dies ist fehleranfällig und mühsam, sowohl für den PL wie auch für den Kontrolleur. Die Praxis zeigt zudem, dass nicht alle PL in der Lage sind, die Daten korrekt und innerhalb der Fristen zu sichern und zu senden. Das führt zu grossem Mehraufwand für den Kontrolleur. Mit dem neuen Programm können die Prüfungsdaten elektronisch ans Kontrolleur-Programm geschickt werden. Datensicherung und Einlesen entfallen. Der Ablauf ist schneller, sicherer und weniger fehleranfällig. Er führt auch zu einer Entlastung des Kontrolleurs.

5. Darüber hinaus bietet das Programm für die Sektionen weitere Vorteile:

  • Prüfungen werden nach der Anmeldung sofort auf der Homepage der TKGS ausgeschrieben, mit allen Informationen.
  • Durch den effizienteren Ablauf der Anmeldung wird es möglich sein, die Fristen für die Ausschreibung zu verkürzen. Dies bedingt jedoch die Annahme der entsprechenden Regelmentsänderungen an der DKGS 2012.
  • In Zukunft soll es möglich sein, sich direkt auf der TKGS-Homepage für alle mit dem neuen Programm ausgeschriebenen Prüfungen anzumelden. Die Anmeldung kann vom PL importiert werden.
  • Mit dem neuen Programm können mehrere Prüfungen gleichzeitig abgewickelt werden.

6. Angesichts der Investition, welche die TKGS getätigt hat und der vielen Vorteile, die das neue Programm hat, ist eine jährliche Lizenzgebühr von Fr. 75.– sicher nicht überrissen. Die Höhe der Gebühr wurde am von der TKGS veranstalteten Meeting mit den im Gebrauchshundesport engagierten Rasseclubs und IG’s vorgestellt und von diesen als angemessen beurteilt.

Die Lizenzeinnahmen ermöglichen es der TKGS, das Programm weiter zu verbessern und zu erweitern. Das kommt schliesslich wiederum den Sektionen und Hundeführern zu Gute.

Hingegen ist die Frage berechtigt, ob die Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– grundsätzlich weggelassen werden könnte, da sich das Aufschalten einer neuen Lizenz wesentlich einfacher ist, als ursprünglich vorgesehen. Die TKGS wird dies an einer kommenden Sitzung behandeln. Bis Ende Jahr wird diese Gebühr ja sowieso nicht verrechnet.

7. Es besteht kein Zwang für die Sektionen, das neue Programm einzusetzen. Die Version 2006 des AS Hundesport ist kompatibel mit dem neuen Kontrolleurprogramm, so dass die Sektionen weiterhin mit dem alten Programm arbeiten können.

8. Die TKGS hat nie behauptet, dass das ASHS die Änderungen der IPO nicht enthalten werde, wie dies Anton Schuler schreibt. Das ist eine Unterstellung. Wir haben sogar explizit auf der Homepage geschrieben, dass „Prüfungen weiterhin mit dem Programm AS Hundesport abgewickelt werden“ können. Wir haben lediglich hinzugefügt, dass dies sicher bis Ende Jahr so sein wird. Darüber, ob dies auch nach Inkrafttreten der neuen IPO per 1. Januar 2012 der Fall sein wird, kann die TKGS logischerweise keine Aussage machen. Dies hängt alleine davon ab, ob Anton Schuler sein Programm an die neue IPO anpasst. Inzwischen hat Anton Schuler versichert, dass er diese Änderungen vornehmen wird.

9. Anton Schuler wurde von mir am 25. Oktober 2011 per E-Mail über die erwähnten Tatsachen orientiert. Es ist befremdend, dass er die nachweislich falschen Aussagen auf seiner Homepage nicht revidiert hat und dass er weiterhin behauptet, die TKGS verhalte sich illegal. Die TKGS streitet dies entschieden ab.

Ich bitte um Kenntnisnahme und hoffe, dass die Diskussion nun sachlich geführt werden kann. Sollten noch Fragen unbeantwortet geblieben sein, stehe ich für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Lostorf, 16. November 2011

Werner Spielmann, TKGS-Präsident

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