Hinweis zur NPO/RGS und SKN
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- Veröffentlicht: Dienstag, 06. März 2012 20:08
Die TKGS sieht sich anlässlich der vielen Anfragen gezwungen folgende Klarstellung zu veröffentlichen.
Anlässlich der DKGS 2012 ist man nicht auf das Geschäft der NPO und des RGS eingetreten. Somit ist für alle nationalen Klassen PO88 (inkl. Mondioring) keine Einsteigerprüfung notwendig. Anstelle von BH/VT gilt innerhalb der SKG eine mit AKZ bestandene BH1-Prüfung als Voraussetzung für den Einstieg in die Klassen IPO Stufe 1 und FH Stufe 1 und 2. Hunde, welche bereits Prüfungen in einer beliebigen anderen Klasse der PO 88 abgelegt haben, sind ebenfalls für IPO Klassen 1 bzw. FH Stufe 1 und 2 zugelassen. Davon ausgenommen ist die Klasse AD.
Die roten Leistungshefte können weiterhin durch die SKG Sektionen und Rasseclubs ausgestellt werden. Dies ohne dass der SKN zur Ausstellung des Leitsungsheftes vorgelegt werden muss.