Covid Konzept VKAS

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten

Am letzten Freitag haben wir vom BLV die ersten Erklärungen zur Umsetzung der Bestimmungen für die Bereiche Hundesport und Hundeschulen erhalten. Gerne fassen wir für Sie zusammen, was ab dem 11. Mai für wen und unter welchen Bedingungen erlaubt ist:

Grundsatz

Der Bund macht in der Auslegung der Verordnung einen Unterschied zwischen Kursen mit dem Ziel der Sozialisierung/Erziehung und dem Sport-Training.

Das heisst: Der Anbieter (respektive der Verein) entscheidet selber, ob sein Kurs/seine Veranstaltung als „Erziehungskurs“ oder als „Sporttraining“ definiert wird. Er muss klar ausschreiben, in welche Kategorie der Anlass gehört und sich an die entsprechenden Vorschriften halten.

Der entsprechende Text vom BLV lautet:

«Der Hundesport fällt in der Covid-19 Verordnung 2 nicht untere die gleiche Rechtsnorm wie Hundeschule/Hundeunterricht und darum gibt es Unterschiede. 
Jeglicher Breitensport ist auf max. 5 Personen beschränkt (inkl. unterrichtende Person). Daher gilt beim Hundesport die Beschränkung auf 5 Personen! Unter Hundesport verstehen wir alles, was nicht der Sozialisierung/Erziehung von Hunden dient. Sozialisierungs- und Erziehungskurse werden nicht unter Sport subsumiert, sondern unter Dienstleistungen. Dienstleistungen sind bezüglich Gruppengrösse nicht beschränkt!»

Schutzkonzept

Jeder Anbieter muss über ein Schutzkonzept verfügen. Zusammen mit dem VKAS haben wir für Sie ein Musterschutzkonzept erarbeitet welches wir ihnen als Dateianlage zusenden. Sie können die Vorlage auch auf der Homepage der SKG herunterladen. Wir bitten Sie, dieses Konzept mit den für Ihren Verein/Betrieb relevanten Punkten zu ergänzen und sich nachher in der Umsetzung genau daran zu halten.

Wir haben bewusst auf Logos verzichtet, dieses Konzept darf frei geteilt und verwendet werden.

Das Dokument wird als Word-Dokument versendet, damit die einzelnen Vereine/ Betriebe die für sie notwendigen Anpassungen einfügen können

Die Übersetzung des Schutzkonzepts wird im Verlauf der Woche auf der Webseite der SKG publiziert.

Im Rahmen der Ausarbeitung dieser Richtlinien haben sich zwei Punkte herauskristallisiert, die einer Klärung bedürfen:

Platzgrössen/Hallenbenutzung

Zu diesem Thema haben uns die meisten Fragen erreicht.

Für Sporttrainings ist die Gruppengrösse auf vier Mensch-Hund Teams plus ein Trainer beschränkt. Für eine Gruppe dieser Grösse erscheint uns ein Platz von 300 m2 sinnvoll und ausreichend.

Für Kurse im Bereich Sozialisierung/Erziehung gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Dort erscheint uns eine Fläche von 50 m2 pro teilnehmendes Mensch-Hund Team als sinnvoll und kontrollierbar.

Wenn sie grössere Plätze oder Hallen haben können sie diese also gemäss ihren Bedürfnissen durch Umzäunungen unterteilen. Sie müssen einfach sicherstellen, dass weder Personen noch Hunde von einem auf den nächsten Platz gelangen können.

Alle Quadratmeterzahlen sind Empfehlungen, welche aufgrund der Vorgaben anderer Branchen und den speziellen Bedürfnissen der Hundewelt errechnet wurden.

Kurse im öffentlichen Raum

Sobald ein Angebot im öffentlichen Raum stattfindet, muss der Anbieter sicherstellen das er die Vorgaben des Schutzkonzeptes auch weiterhin einhalten kann.

Die Regelung des BAG – keine Gruppen grösser als fünf Personen – ist übergeordnet und gilt dort auch für Kurse mit dem Ziel Erziehung/Sozialisierung.

Somit sind sowohl Trainings für Mantrailing, Sanihunde usw. als auch Erziehungskurse mit vier Mensch-Hund Teams und einem Trainer möglich.

Diese Bestimmungen und deren Umsetzung sind nicht einfach und erden sicher noch für einige Diskussionen sorgen. Wir sind aber überzeugt, dass sie, wenn sie sich gründlich vorbereiten und an die Richtlinien des Bundes halten, ihren Mitgliedern, Kunden und allen interessierten Hundehaltern zügig und effizient wieder eine Perspektive bieten können.

Freuen wir uns gemeinsam auf die Zeit nach dem 11. Mai – für unsere Hunde und für uns!

Herzliche Grüsse und „Blliebed dehei – bliiebed gsund“

Hansueli Beer                            Andreas Rogger

Präsident                                   Geschäftsführer


Covid-Konzept zur Benutzung