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Rasseverbot für Rottweiler im Kanton Zürich

Heute der Rottweiler –  und morgen? – Heute der Kanton Zürich – und morgen?

In die vorweihnachtliche Zeit geriet diesmal eine Mitteilung der Zürcher Regierung, dass ab dem 1. Januar 2025 Rottweilerhunde im Kanton Zürich verboten sein sollen, an uns.

Getoppt wurde diese Nachricht noch durch die Verkürzung der Rechtsmittelfrist von normalerweise 30 Tagen auf 10 Tage – was bedeutet, dass betroffene Kreise über die Feiertage aktiv werden mussten.

Das haben der Schweizerische Rottweilerclub SRC und der Zürcher Hundeverand zhv in einer gemeinsamen Aktion getan: Beauftragt wurde eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, die bereit war, über die Feiertage zu arbeiten und zeitgerecht auf den 30. Dezember die entsprechende Eingabe beim Verwaltungsgericht zu lancieren.

Zum Hintergrund: Zwei Mal hat im Kanton Zürich ein Rottweiler ein Kind schwer verletzt. Wir sind uns einig, dass jeder Hundebiss einer zu viel ist. Beim ersten Vorfall wurde schnell klar, dass ein älteres Ehepaar einen Rottweilerhund aus dem Ausland zu sich geholt hat und dieser in der ersten Zeit im neuen Daheim entweichen konnte. Der zweite Vorfall, der auch ein Kind betraf, blieb zunächst aus den Medien. Für uns gibt es keine Anzeichen, dass dieser zweite Hund aus einer kontrollierten Zucht kommt.

Hinschauen ist besser als verbieten: Strenge Zuchtvoraussetzung und Kontrolle von Aufzucht und Einfuhr, Schulung von Ersthundehaltenden, klares Eingreifen bei ungeeigneten Haltenden oder allenfalls höchstens eine Bewilligungspflicht sind unserer Meinung nach geeignetere und verhältnismässigere Mittel als ein generelles Verbot – zumal der Rottweiler nicht zuletzt bei den Diensthunden eine überaus geschätzte Rasse darstellt.

Als TKGS-Präsident bin ich froh, dass der Rottweilerclub und der Zürcher Hundeverband die Initiative ergriffen haben. Denn: Wenn es heute der Rottweiler ist, ist es morgen vielleicht eine andere Gebrauchshunderasse? Und: Wir müssen auch mit allen Mitteln verhindern, dass der Kanton Zürich mit diesem Schnellschuss zu einer schweizer Vorreiterrolle kommt. Wir nehmen die bestehenden Probleme sehr ernst, sind aber ganz klar der Meinung, dass ausschliesslich der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Regierung und den entsprechenden Fachleuten zu einer Verbesserung führen kann.

Auf seiner Website https://www.zhv-zh.ch/rottweiler-verbot-1/ sammelt der ZHV Spenden für den Prozess, dessen Kostenrahmen auf 25’000 bis 30'000 Franken veranschlagt ist. Die Spenden werden vom ZHV verwaltet und verdankt und kommen gebunden dem Kampf gegen das Rottweilerverbot zugute.

Der Rottweilerclub und der Zürcher Hundeverbandes, bedanken sich bereits im Vorfeld für den grossen Zuspruch den sie in den letzten Tagen erhalten haben, gegen dieses Rasserverbot aktiv zu werden, sowie jede Spende, welche ihren Teil dazu beiträgt, dieses Unterfangen auch in finanzieller Hinsicht überhaupt stemmen zu können.

Für Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung

Präsident TKGS

Mike Greub

 

 

 Publikationen der SKG

 

Stellungnahme des Schweizerischen Rottweilerhunde-Club (SRC) 

 

 
 
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