Weisung betreffend der Umsetzung der Bestimmungen der FCI- IPO in der Schweiz
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 22. Februar 2012 16:42
Vorgaben betreffend Zulassungsbestimmungen in den Klassen IPO 1-3 / FH 1-2/ IPO FH gemäss der FCI Prüfungsordnung gültig ab 01. Januar 2012.
Für die Zulassung der oben erwähnten Klassen ist ab 01.01. 2012 eine Begleithundeprüfung der LAO/ SKG/ TKGS nach den Bestimmungen der PR-O 88 erforderlich, es werden auch Begleithundeprüfungen die im Ausland absolviert wurden akzeptiert. Die absolvierten Prüfungen werden nur anerkannt wenn sie im LH eingetragen sind, ausländische Prüfungen (gilt für alle Klassen der FCI Prüfungsordnung) müssen dem Kontrolleur der TKGS A. Steinacher zum Nachtrag im LH gemeldet werden.
Hunde die vor dem 01.01. 2012 eine Prüfung im nationalen Bereich oder im Ausland in den Klassen BH/ VPG/IPO/ FH 97/ FH 1 + 2/ IPO FH absolviert haben,mit Eintrag im LH,müssen die BH Prüfung nicht nachweisen.
Klasse FH 1 + 2/ IPO FH
Die Klasse FH 1 ist fakultativ,dh. es ist ein direkter Einstieg in die Klasse FH 2 möglich wenn der HD das Alter von 18 Monaten erreicht hat, ebenso kann direkt in die Klasse IPO FH eingestiegen werden,hier muss der HD das Alter von 20 Monaten erreicht haben. Die Zulassungsbestimmungen sind analog wie oben erwähnt.
Die Chipkontrolle wird ebenfalls nur innerhalb den Klassen der FCI Prüfungsordnung vorgenommen.
Die Prüfungsleiter sind angehalten den Leistungsrichtern vor Beginn der Prüfung eine Startliste mit den Chipnummern auszuhändigen,zwecks Ueberprüfung der Chipnummern.
Die Bestimmungen sind ausschliesslich für die aufgeführten Klassen der FCI Prüfungsordnung und haben keine Gültigkeit für die nationalen Klassen nach PR-O 88.
TKGS
Ressort LR aller Klassen
Urs Meyer