Schutzkonzept für TKGS-Prüfungen und -Veranstaltungen
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- Veröffentlicht: Freitag, 05. Juni 2020 13:00
TKGS-Prüfungen und TKGS-Veranstaltungen sind ab sofort wieder erlaubt unter der Bedingung, dass das Schutzkonzept eingehalten wird.
Dem Schutzkonzept zugrunde liegen die Vereinbarungen der SKG mit den zuständigen Behörden - an dieser Stelle besten Dank für die geleistete Arbeit - und die Empfehlungen der FCI.
Wir versenden das Schutzkonzept heute an unsere Leistungsrichter, an die Rasseverbände und an die Prüfungsleiter der Prüfungen, die in ganz naher Zukunft stattfinden.
Gerne nehmen wir Anregungen und Hinweise entgegen.
Mike Greub / Martina Preiser